Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Paprotta

Audiatur et altera pars steht für den Anspruch auf rechtliches Gehör - Rechtsanwalt Geedo Paprotta
Audiatur et altera pars (lateinisch für „Man höre auch die andere Seite.“) Ein Grundsatz des römischen Rechts.

 

"Audiatur et altera pars" steht für den Anspruch auf rechtliches Gehör.

 

Der Grundsatz "Man höre auch die andere Seite" bedeutet, dass ein Richter erst alle am Prozess Beteiligten zu hören hat, bevor er sein Urteil fällt.

 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen umfassende und kompetente Beratung in fast allen Rechtsgebieten.

 

Wir haben den Anspruch, unseren Mandanten eine hochqualifizierte Rechtsberatung zu bieten, die sich an ihren ganz persönlichen Zielen orientiert.


 

In Neumarkt i.d.OPF. befindet sich unser Kanzleisitz mit Rechtsanwalt Geedo Paprotta.

In unserem Nürnberger Büro berät Sie Steuerexperte Matthias Bergmann aus der Steuerkanzlei Bergmann.