Der Goldhase

Paprottas Paragrafen - die rechts-Kolumne zum Schmunzeln
Der Goldhase

Jetzt, in der Osterzeit, erscheint es mir unumgänglich, Ihnen ein gefährlich wehrhaftes Wesen vorzustellen, das diese Tage besonders prägt: den Goldhasen. Das Nagetier, dessen zoologischer Titel richtiger Weise „Goldaguti“ lautet, ist in Südamerika beheimatet. Die Agutis bilden laut „Wikipedia“ zusammen mit den Acouchis die Familie der Dasyproctidae. Die Gattung umfasst elf Arten. Ich meine allerdings eine zwölfte Art, die für deutlich mehr Ärger als die anderen sorgt. Angefangen hat es im Februar 2008 vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Da wurde über eine Klage von Sat.1 gegen die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt (LMK) verhandelt. Die LMK hatte eine Sat.1 Sendung mit dem recht zweideutigen Titel „Jetzt geht´s um die Eier“ aus dem Jahre 2006 nicht etwa wegen sittenverrohender Anzüglichkeit sondern wegen verbotener Schleichwerbung beanstandet. In dieser „großen Promi Oster Show“ rückte  glücklicherweise niemand den anwesenden männlichen Prominenten zu nahe. Was geschah war vielmehr das: ein goldglänzender Hase mit einer markanten roten Schleife um den Hals nebst Schriftzug eines prominenten Süßwarenherstellers hoppelte mehrfach dreist während der Sendung über den Bildschirm. Sat.1 trug vor, man habe den Veranstaltungsort und dessen Ausstattung nicht ausgewählt, der Goldhase habe sich regelrecht „aufgedrängt“. Doch das überzeugte die Richter nicht, die das Vorliegen verbotener Schleichwerbung bestätigten. Der besagte aufdringliche und angriffslustige Schokohase hat in der Folgezeit auch andere Gerichte auf Trab gehalten. 2012 scheiterte der Süßwarenhersteller, aus dessen Formen die Hasenschokolade tropft, beim Europäischen Gerichtshof mit dem Versuch, den typischen rotschleifigen Goldfolienhoppler europaweit samt seinem Bimmelglöckchen schützen zu lassen. Auch der Angriff des Goldhasen auf einen bronzefarben verpackten Schokokonkurrenten aus Franken wurde, in diesem Fall durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, im März 2013 zurückgewiesen. Die Richter mit den roten Roben sahen keinerlei Gefahr, dass der Hase mit der roten Schleife verwechselt werden könnte. Das machte die Hasen noch wilder und sie holten sich einen kämpferischen Bruder an die Seite: einen in Goldfolie verpackter Schokobären. Der freilich rief nun eine andere neidische Nascherei auf den Plan, nämlich einen landein-landaus bekannten Fruchtgummi in güldener Färbung. Die beiden Naschbären traten erstmals 2012 vor dem Landgericht Köln gegeneinander in den Ring, wo der Fruchtgummifavorit den Schokogegner in die Seile schickte. Das Oberlandesgericht Köln entschied sodann jedoch die zweite Runde zugunsten des Schokobären und befand, der sei mit dem Gummibären nicht zu verwechseln. Im September 2015 läutete der BGH schließlich endgültig die Siegerglocke für den Schokorivalen. Doch zurück zum Hasen: ich beiße dem gefährlichen Kerlchen immer zuerst die Ohren ab, wie halten Sie ihn in Schach?

 

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Kommentare: 1 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    Eva Rosenstädter (Freitag, 25 März 2016 17:42)

    Guten Tag Herr Paprotta!
    Ob Goldhase oder Bär, Hauptsache Schokolade :-)
    Vielen Dank für den Beitrag!
    Mit vielen Grüßen,
    E. Rosenstädter