Straßenkunst

Straßenmusik, Performance-Art, Graffitis. In Gerichtssälen haben diese Kunstformen nicht immer nur Freunde.
Musik - illegale Lärmverursachung?

Jetzt wo uns der Frühling mit warmen Sonnenstrahlen kitzelt, kommt auch die Kunst wieder aus ihren Nischen gehuscht. Während eher schüchterne Künstler sich auf Bühnen oder in Galerien präsentieren wagen einige Mutige sich auch mitten hinein ins Leben unserer Städte. „Kunst“, so sagt man, kommt ja angeblich von „Können“ und nicht von „Gefallen“. Das könnte der Grund sein, weshalb das Phänomen der Straßenkunst mitunter auch Menschen in Gerichtssäle unterhält.

 

Unter den Straßenkünstlern finden sich mitunter echt schwere Kaliber! Ein prominentes Beispiel: das mittägliche „Rooftop Concert“ der Beatles im Januar 1969 auf dem Dach von Apple in der Savile Row in London, kostenlos zu hören für all jene, die zufällig gerade in den umliegenden Straßenschluchten unterwegs waren. Vielleicht wollte die Berliner Musikerin Elen Wendt an dieses Kapitel der Musiklegenden anknüpfen?

Bekannt wurde sie einem breiteren Publikum durch die Musiksendung „The Voice of Germany“, doch auf den Straßen Berlins musiziert die junge Frau schon seit 2008.

Nicht zu ihren Fans gehört das Bezirksamt Berlin-Mitte. Anstelle eines anerkennenden „Zwickels“ im Hut spendierte man der Künstlerin für ihre Lieder, die sie sogar schon gemeinsam mit Marius Müller-Westernhagen auf der Bühne präsentieren durfte, drei Bußgeldbescheide über 1450 Euro wegen „illegaler Lärmverursachung“ auf dem Alexanderplatz, in der Friedrichstraße und am Hackeschen Markt.

Vor dem Amtsgericht Tiergarten legte sie Einspruch ein: „Ich bin nicht lauter als S-Bahn, Tram und starker Verkehrslärm.“ Das Gericht setzte den Prozess jetzt vorläufig aus (Az. 328OWi 22/16).

 

Auch in Hamburg stand im November ein Straßenkünstler vor Gericht. Einer diese Schlangenmenschen, die ihr Geld mit der öffentlichen Verknotung des eigenen Leibes verdienen. Allerdings muss dieser Mann sich wohl gewaltig schief gewickelt haben! Vielleicht lag es daran, dass gerade in Hamburg der „Schlagermove“ stattfand und die künstlerische Konkurrenz den Verrenker irgendwie aus dem Konzept brachte? Er wollte wohl „mitschlagern“ und schlägerte dazu von seinem Podest herab einem Passanten mit einer Bierflasche auf den Kopf. Das Amtsgericht Hamburg betrachtete das nicht als „Performance-Art“, sondern als Körperverletzung und warf dem Künstler 10 Monate auf Bewährung in den Hut (DIE ZEIT Nr. 46/2015).

 

Manche Straßenkünstler sind ja echte Zauberer. Das brauchte ich jetzt als Überleitung zum nächsten Fall, der übrigens auch in Hamburg spielt. Der betroffene Künstler nennt sich nämlich „OZ“. Seit 1977 verbreitet der 61jährige „Graffitis“ im öffentlichen Raum, was ihm bislang acht Jahre Knast für 120.000 Sprühbilder einbrachte. Für seine jüngsten Kreationen schickte das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ihn im Februar erneut für 14 Monate wegen Sachbeschädigung ins Gefängnis. "Ich weiß nicht, ob das Kunst ist. Es ist mir auch egal", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Kunst dürfe sich nicht über das Eigentumsrecht hinwegsetzen. Das aus zahlreichen Zauberfans bestehende Publikum buhte sie dafür übrigens aus.

 

Weitere Rechts-Kolumnen finden Sie unter: www.paprottas-paragrafen.de

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