
Haben Sie das mitbekommen?
Es wird allen Ernstes darüber diskutiert, unser Bargeld abzuschaffen!
Wie bitte wollen wir dann unsere Putzfrau bezahlen? Oder den netten Mechaniker, der immer so günstig das Auto repariert- ohne Rechnung?
Aber Geldscheine haben natürlich auch so ihre Tücken.
Sie sind so filigran, so verletzlich – und leicht brennbar! Kein Wunder also, dass die Bundesbank nach eigenen Angaben im Jahre 2015 knapp 30.000 Anträge auf „Erstattung zerstörter Banknoten“ zu bearbeiten hatte. Und glauben Sie mir, es gibt eine Menge Gründe dafür, wie ein Geldschein Schaden nehmen kann.
Da können Beispielsweise Kinder mit Filzstiften, Scheren oder Alleskleber im Spiel gewesen sein. Oder Kerzen – manche Leute dekorieren ja angeblich Geburtstagstorten mit Banknoten. Und wenn die Lappen dabei nicht abfackeln, werden sie eventuell feucht oder fettig. Künstler und Haustiere machen ebenfalls gerne Geld kaputt. Und Waschmaschinen! Dann noch die ganze Bandbreite von Unfällen und Naturkatastrophen…
Im Jahr 2015 waren es insgesamt 44 Millionen Euro, die allein die Deutsche Bundesbank erstattete. Dabei gibt es drei legale Adressen, kaputtes Geld reparieren zu lassen:
Ihre Hausbank oder eine der Filialen der Bundesbank oder Sie schicken es per Post an die Bundesbankzentrale. Voraussetzung ist, dass noch etwas mehr als 50% des Scheins übrig sind. (Nicht genau 50% - sonst könnten Sie aus zwei halben zwei ganze Scheine machen, das würde sicher die Inflation gewaltig ankurbeln). Die Bundesbank-Geldumtauscher sind übrigens ziemlich pingelig – die wollen alles sehen und denen graut vor nichts!
Schein verbrannt? Her mit der Asche! Und wenn Bello, Schnuffi oder Tyson den Fuffi verputzt haben? Ganz genau: die Bundesbänker wollen sehen, was davon wieder rauskommt!
Geld zurück gibt es übrigens laut „Beschluss der Europäischen Zentralbank über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten“ vom 19.4.2013 nur, wenn die Scheine nicht vorsätzlich zerstört wurden – es sei denn, der Geldzerstörer sei „gutgläubig“ gewesen.
Schwierig zu beurteilen ist das bei Kindern – und Senioren! Damit hatte sich der hessische Verwaltungsgerichtshof unlängst zu befassen. Eine fast 90jährige Dame hatte 18.500 Euro in konfettigroße Teile zerschnipselt, in eine Tüte gepackt und diese im Eisfach verstaut. Das Gericht entschied: Angesichts der medizinischen Befunde und im Hinblick auf die für einen geistig gesunden Menschen ungewöhnlichen (im Detail nicht mehr aufklärbaren) Tatumstände gehe man von der Annahme aus, dass sich die Dame in einem krankheitsbedingten Zustand geistiger Verwirrtheit befunden habe. Also gutgläubig. Also Geld zurück.
In Wien hatte die Polizei in den Wohnräumen einer verstorbenen alten Dame sogar Geldschnipsel im Wert von 950.000 Euro gefunden. Die Erben erhielten diesen Betrag aus ähnlichen Gründen von der Österreichischen Nationalbank ersetzt. Wo aber können wir Bargeld überhaupt noch sicher verwahren? Oh wie schön ist Panama…
Weitere Rechts-Kolumnen finden Sie unter: www.paprottas-paragrafen.de
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